Die geschichtliche Entwicklung des Böllerschießens

 

Böllerschießen vertreibt die bösen Geister. Die Entstehung dieses Brauchtums wurzelt in vorchristlichen, vermutlich germanischen Glaubensvorstellungen, aus denen Lärmumzüge aus der Zeit der Wintersonnenwende bekannt sind, nur dass die Menschen damals, anstelle der noch nicht bekannten Schusswaffen, Glocken, Peitschen oder ähnliche Dinge benutzten.

 

Die Gestalten altdeutscher mytischer Überlieferung lebten im Volksglauben fort als böse Geister und Dämonen, die besonders während der Rauhnächte (die 12 Nächte zwischen dem 24. Dezember und 6. Januar) ihr Unwesen trieben, und gegen die es sich durch Lärm und Räucherungen zu schützen galt.

Im Laufe der Jahrhunderte vollzog sich allmählich eine stärkere Bindung des Brauchtums an das Christentum. Das Böllern wurde vorwiegend als religiöser Brauch zur Ehre des Herrn empfunden. Man schoss jetzt in der Weihnachtszeit zur Feier von Christi Geburt und an hohen Festtagen wie Pfingsten, Fronleichnam, Kirchweih und Allerheiligen.

 

Heute wird der Brauch des Böllerschießens außer zu den kirchlichen und religiösen Anlässen, zu verschiedenen anderen Anlässen wie Festumzüge, Hochzeiten, Traditionsfesten, Geburtstagen und Beerdigungen gepflegt.

 

Im Berchtesgadener Land wurde das „Weihnachtsschießen“ erstmals im Jahre 1666 urkundlich erwähnt und zwar in Form eines Verbots. Die Bemerkung im „Fürstlichen Berchtesgadener Ratsprotokoll“, „Das Schießen fördere nicht die Ehre Gottes“, lässt vermuten, dass man auch damals noch den Brauch als unchristlichen Aberglauben empfand. Gleichzeitig aber wollte man wohl dem unausrottbaren Hang zum Wildern entgegentreten und auch eine Gefährdung der Menschen durch leichtsinniges Umgehen mit Schusswaffen verhindern.

 

Bei der Inthronisation oder Begrüßung des jeweiligen Fürsten und Landsherrn war das festliche Schießen freilich schon erlaubt.

Die alten Zeiten sind längst vorbei, doch reglementiert wird das Böllern auch heute noch. Um einen Böller überhaupt laden zu dürfen, benötigt man eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Allerdings ist eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb eines Böllers nicht erforderlich, denn der Böller ist im Sinne des Beschussgesetzes ein Gerät, welcher dazu bestimmt ist, einen Schussknall zu erzeugen. Der Böller ist somit keine Feuerwaffe zum Abschießen von Munition.

 

Seit 2009 hat der Bayrische Sportschützenbund seine eigene Böllerschützenordnung. In diesen Sicherheitsregeln finden die Böllerschützen alle sicherheitsrelevanten Auflagen, Kommandos, Anlässe an denen geböllert werden darf und noch weitere Informationen die von allen Böllerschützen beachtet werden sollten.

 

Die Vorausetzungen zum Böllerschießen

 

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, desweiteren muss ein staatlich anerkannter Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde rund um das Böllerschießen besucht werden. Die Mitgliedschaft in einem dem Bayrischen Sportschützenbund angehörenden Verein erteilt Ihnen das erforderliche Bedürfnis und bietet Ihnen den notwendigen Versicherungsschutz bei der Ausübung des Böllerschießen.

Alle diese Vorraussetzungen sind notwendig damit das Brauchtum des Böllerschießens ausgeübt werden kann und eine Erlaubnis gem.§27 SprengG beantragt werden kann.

Für Interessierte Schützenschwestern und -brüdern, welche sich für das Böllerschießen intreressieren stehen Ihnen unsere Gauböllerreferenten Herr Klaus Meyer und Herr Tobias Elsesser gerne zur Verfügung.